Dienstwagenregelung

Gerade für Führungskräfte und Vertriebsmitarbeiter ist der Dienstwagen eine wichtige Sonderleistung, in der Regel ist sie im Arbeitsvertrag verankert. Häufig sieht diese auch eine Privatnutzung des Autos vor – allerdings nicht unbegrenzt.

Welche Gestaltungsmöglichkeiten haben Sie? Welche Vereinbarungen treffen Sie wann mit Ihrem Mitarbeiter?

Wir beraten Sie gerne!